Neuer Anmeldeprozess für deine Webseite
Erstellen eines DSGVO konformen Anmeldeprozesses
Der übliche Anmeldeprozess mit dem Double Optin hat sich seit der DSGVO etwas geändert und kann nicht mehr so einfach beibehalten werden. Geändert hat sich definitiv, das der Teilnehmer sich zwar immer noch mit seiner Email anmelden kann, jedoch sein Einverständnis für die Weitergabe seiner Daten mittels einer Checkbox bestätigen muss. Wie Du jetzt so einen Anmeldeprozess aufbaust zeige ich dir im Video.
Egal ob du bei Mail Chimp, Klick Tipp oder Clever-Reach bist, das Prinzip ist dasselbe, d.h. du kannst es bei jedem Emaildienstanbieter anwenden. Solltest du noch keinen Emaildienste-Anbieter haben, kannst du dich rechts bei getresponse anmelden.
Freebie trotz Koppelungsverbot
Laut der neuen DSGVO ist es nun nicht mehr gestattet, bzw. verboten 🙁 die Emailadresse mittels eines Freebie zu ködern. Das heißt für dich das du nicht mehr mit einem Freebie deine Newsletterabonenten dazu bringen darfst dir deine Email anzuvertrauen. Doch es gibt eine Lösung dafür. 🙂
Update Koppelungsverbot
Laut der DSGVO gibt es ab sofort kein absolutes Koppelungsverbot mehr. Nun darfst du wieder einen Freebie gegen Emailadresse einbinden, aber nur unter bestimmtem Voraussetzungen. 🙂
Infos zu Like Buttons und Tracking Pixel von Drittanbietern
Kurz und knapp: Für jedes Tracking Pixel ist eine separate Einwilligung jedes Users nötig, beispielsweise weist man schon bei der Anmeldung zum Newsletter oder in einem separaten Pop up Fenster inkl Einwilligung darauf hin. Diese Einwilligung muss jederzeit nachvollziehbar sein- ich empfehle daher das über einen Emaildiensteanbieter zu machen, die haben entsprechende Vorlagen.
Like Buttons und Social Media Plugins sollten im Datenschutz nicht nur extra erwähnt werden, sondern ausführlich erklärt werden. Aich hier muss eine Einwilligung der Nutzer, des Webseitenbesucher vorliegen.