FQA und hilfreiche Links

Verfahrensverzeichnis

Wenn du als Onlinemarketer, oder Einzelunternehmer Daten deiner Klienten verarbeitest, d.h. Coachings oder bezahlte Kurse anbietest bist du verpflichtet ein sogenanntes Verfahrensverzeichnis zu führen. Dieses Verzeichnis regelt ganz genau wie du mit den Daten umgehst, ob du sie verschlüsselst oder anderweitig sicherst oder Dritten zur Verfügung stellst. Sprich es ist eine genaue Aufstellung, wie du mit den persönlichen Daten deiner Kunden umgehst. Unten stehend findest du die Links zu dem Verzeichnis. Wenn du es ausgedruckt hast, dann bewahre es auf, sodass es im Falle einer Prüfung immer zur Hand ist.

ADV- Vertrag

Wenn du die Daten deiner Kunden verarbeitest, d.h. speicherst oder für Rechnungen benötigst, dann bist du im Allgemeinen Auftragsdatenverarbeiter. Laut DSGVO bist du dann  verpflichtet mit diesen Kunden einen sogenannten Auftragsdatenverarbeitungsvertrag abzuschließen. Genaue Infos und Links zu den Verträgen findest du unten.

Änderungen bei der DSGVO

Es gibt noch eine kleine Änderung eines einzelnen Passus in der DSGVO, die dir trotzdem kein Kopfzerbrechen bescheren sollte. Es ist diesbezüglich auch noch nichts entschieden worden.

Änderungen beim Newsletterversand, speziell "alte Liste"

Es gibt noch die Option, das man seine Alte Liste anschreiben darf, dafür benötigt man aber eine Zustimmung. Hast du dir deine Kontakte lediglich in deine Liste importiert, z.B. aus deinem Webinar musst du dir eine erneute Zustimmung einholen.